Ganztagsförderungsgesetz

Auf dem Bild mit Mitarbeiterinnen der Bundestagsfraktion der GRÜNEN. Im September 2019 habe ich in der Fraktion einen Workshop „Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule“ im Rahmen der Erarbeitung des Ganztagsförderungsgesetzes gestaltet.

Zum Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder, die dann die erste Klasse besuchen, das Recht auf ganztägige Förderung und Bildung. Das ist im SGB VIII geregelt, also im Sozialgesetzbuch, obwohl es um ganztägige Bildung und Förderung geht. Aber das ist der einzige Weg, wie der Bund etwas für Bildung auf den Weg bringen kann. Und dieser Umweg bringt viele Probleme mit sich. Deshalb werden auf dieser Seite alle Informationen gesammelt, die für die Umsetzung wichtig sind.

Hier mein letzter Vortrag zum Ganztagsförderungsgesetz am 19.02.2024 für die GEW in Vechta.

Es ist allerhöchste Zeit, die Gestaltung des Ganztags zu planen
Nicht nur Bauplanungen, sondern auch die pädagogischen Konzepte brauchen für die Erarbeitung Zeit.
Einen Meilensteinplan, weitere Materialien, Anregungen und Links finden Sie auf dieser Seite:
Planung des Ganztags.

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