Inklusive Bildung – Schulgesetze auf dem Prüfstand

Die Monitoringstelle des Deutschen Institurs für Menschenrechte kritisiert fehlende Weichenstellungen zur schulischen Inklusion

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat auf der Basis ihrer 2011 veröffentlichten „Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufe I und II)“ diese Studie in Auftrag gegeben, die den Stand der rechtlichen Umsetzung in den 16 Bundesländern untersucht.

Erschreckend, wie zöglich die Bildungs- und Kultusministerien unserer Länder menschenrechtliche Grundsätze umsetzen!

Für alle, die in Bildungspolitik und Bildungsverwaltung nicht nur Verantwortung haben, sondern sie auch wahrnehmen wollen, gehört diese Studie zur Pflichtlektüre.

Die Studie:
Sven Mißling / Oliver Ückert (2014): Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/publikationen.html

Jede schulgesätzliche Änderung, jede neue Verordnung sollte vor der Veröffentlichung anhand der „Eckpunkte der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“, ab Seite 61 der Studie zu finden, überprüft werden. Diese minimale Herausforderung müsste jedes Ministerium leisten können!

Link zur Themenseite der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/themen/bildung.html

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